Hessel Architekten brand
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Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Seit 2001 erstellen wir für vielfältige Betriebe und Branchen Anträge nach dem BImSchG
Anzeigen nach § 15 BImSchG, Änderungsanträge oder Genehmigungsanträge nach § 4 BImSchG.

Im Vorfeld klären wir mit Bauherr und Genehmigungsbehörde das richtige Verwaltungsverfahren.

Je nach Stand der Planunterlagen wird eine vorausgehende Bestandsaufnahme erforderlich.

Bei einigen Betrieben ist es sinnvoll einen Gesamtbetriebsplan aufzustellen, um einen Betrieb, der im Laufe der Jahre gewachsen ist in seiner Gesamtheit darzustellen. Der Gesamtbetriebsplan gibt eine Übersicht über die bisher erfolgten Baumaßnahmen und Anlagen, verzeichnet die Genehmigungsbescheide mit der Zuordnung zum Bau- oder Immissionsrecht und dient der Zukunftsplanung des Betriebes.